Bei diesem Teil der Eignungsprüfung soll die musikalische Bildbarkeit der Schülerinnen und Schüler überprüft werden. Dabei wird abgeklärt, ob die zukünftigen Schülerinnen und Schüler die Ausbildungs- und Bildungsziele erreichen können. Dazu zählt auch, zu beurteilen, ob die Stimme (auch als Sprechstimme) einem zukünftigen erzieherischen Beruf gewachsen ist.
Im Zentrum dieser Überprüfung steht also die Stimme – das Singen als elementare musikalische Äußerung.
Durch den Unterricht in Kleingruppen und der Möglichkeit, Förderunterricht in Musikerziehung zu besuchen, ist ein gewisser Spielraum gegeben.
Was ist für die Eignungsprüfung vorzubereiten?
Es müssen keine spezifischen Lieder für die Eignungsprüfung vorbereitet werden. Es wird jedoch geraten, sich zu informieren, welche Lieder für die musikalische Praxis in Kindergarten bzw. Hort üblich sind. Falls der/die Kandidat/in ein Lied aus freien Stücken vorsingen möchte, ist das möglich, aber nicht zwingend notwendig. Falls die Muttersprache nicht Deutsch ist, empfiehlt es sich ein einfaches Lied oder einen Liedteil in der Muttersprache anzusingen.
Wie wird geprüft?
Der/die Kandidat/in singt zunächst das ausgewählte Lied ohne Begleitung. In einem zweiten Durchgang wird er/sie mit Klavier oder Gitarre begleitet (wer sich selbst begleiten will, darf das natürlich). Im dritten Durchgang wird das Lied in einer anderen Tonart (höher oder tiefer) gesungen (mit Begleitung).
Weitere Prüfungsaufgaben sind etwa das Nachsingen von einzelnen Tönen und Intervallen sowie das Nachklatschen eines vorgeklatschten Rhythmus.
Vorkenntnisse
Notenkenntnisse sind zwar von Vorteil, aber nicht Bedingung. Im Fach Musikerziehung erfolgt im ersten Jahrgang eine allgemeine Wiederholung des Unterstufen-Stoffes unter besonderer Berücksichtigung des Notensystems und der Stimmbildung.
Für den Instrumentalunterricht sind ebenfalls keine Vorkenntnisse erforderlich.
Der Gitarre-Unterricht beginnt auf Anfängerniveau.
Fortgeschrittene Schülerinnen und Schüler werden in eigene Gruppen eingeteilt.