Studienberechtigungsprüfung

Informationen der Bildungsdirektion Wien zur Studienberechtiungsprüfung

Informationen zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) für Elementarpädagogik an der BAFEP 8

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht es Personen ohne Reifeprüfung, aber mit einschlägiger Vorbildung/Erfahrung, zu einem bestimmten Studium zugelassen zu werden.

Zulassungsvoraussetzungen:

Mindestalter 22 Jahre: positiv abgeschlossene Pflichtschulausbildung und abgeschlossene Berufsausbildung oder eine positiv abgeschlossene 3-jährige schulische Ausbildung

Ausnahme bei 20 Jahren: positiv abgeschlossene Pflichtschulausbildung und eine 4-jährige Ausbildung oder ein 4-jähriger Bildungsgang

Zusätzlich für alle: Mindestens 1-jährige nachweisliche Tätigkeit mit Kindern wie z.B. Tagesmutter, Kindergartenassistentin, etc.

Die Betreuung eigener Kinder oder auch Babysitten zählt nicht.

Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfung:

Das Ansuchen um Zulassung findet persönlich in der BAFEP 8 statt.
Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch und Anmeldung per Mail bei
Mag. Ilse Prinz-Kugler unter pri@bafep8.at

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung im Original und in Kopie mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Ggf. Heiratsurkunde
  • Positives Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung oder alle Zeugnisse nach der 9. Schulstufe
  • Schriftlicher Nachweis über die mindestens 1-jährige Tätigkeit mit Kindern
  • 1 Passfoto
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
Folgende Prüfungen (Pflichtfächer) sind auf Maturaniveau abzulegen:

Deutsch, Englisch, Biologie und Umweltkunde, Geschichte.
Die Prüfungen in den Pflichtfächern können Sie an einer VHS ablegen.

Prüfung im Wahlfach

Weiters muss eine Prüfung in einem Wahlfach – Pädagogik oder Didaktik – am Kolleg für Elementarpädagogik der BAFEP 8 abgelegt werden.

Studienberechtigungsprüfungszeugnis

Nach positiver Absolvierung der Pflichtfächer und des Wahlfaches erhalten Sie vom Kolleg für Elementarpädagogik der BAFEP 8 das Studienberechtigungsprüfungszeugnis.